
Geschäftsbedingungen von Happy Zebra Safari für die Vermittlung von Reiseleistungen
​Vertragsschluss und gesetzliche Regelungen
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Der Vertrag über die Vermittlung einer Pauschalreise zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler kommt mit der Annahme des Vermittlungsauftrags zustande. Der Auftrag und die Annahme können in beliebiger Form erfolgen. Bei einer elektronischen Auftragserteilung (z.B. per E-Mail oder über das Internet) bestätigt der Vermittler den Erhalt der Anfrage umgehend. Diese Bestätigung stellt jedoch noch keine Annahme des Auftrags dar. Falls der Reiseveranstalter eine bestimmte Form für den Vertragsabschluss vorschreibt, wird der Reisevermittler den Kunden rechtzeitig informieren. Happy Zebra Safari bietet selbst keine Reisen oder Reiseleistungen an. Bei einer Buchung wird der Vertrag ausschließlich mit dem jeweiligen Reiseveranstalter geschlossen. Die Rechte und Pflichten von Kunde und Reisevermittler ergeben sich aus den individuellen Vereinbarungen, diesen Geschäftsbedingungen sowie den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere §§ 651a ff. BGB und §§ 675, 631 ff. BGB. Für die Vereinbarungen mit dem vermittelten Reiseveranstalter gelten ausschließlich die jeweiligen Vertragsbedingungen, einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters. Für Beförderungsleistungen gelten die entsprechenden Beförderungsbedingungen und Tarife, die auf gesetzlicher Grundlage oder internationalen Übereinkommen basieren.
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Zahlungen und Kundenmitteilungen
Zahlungen auf den Reisepreis dürfen nur dann gefordert werden, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und der Sicherungsschein dem Kunden übergeben wurde. Der Reisevermittler ist berechtigt, Mängelanzeigen und sonstige Erklärungen des Kunden entgegenzunehmen und an den Reiseveranstalter weiterzuleiten. Um Zeitverluste zu vermeiden, wird empfohlen, derartige Erklärungen direkt beim Reiseveranstalter oder dessen Reiseleitung vorzubringen.
Pflichten des Reisevermittlers, Auskünfte und Hinweise
Der Kunde erhält im Rahmen der Vermittlung bestmögliche Beratung. Der Vermittler übernimmt die Buchungsanfrage und stellt nach Bestätigung durch den Reiseveranstalter die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung, sofern nicht anders vereinbart. Der Reisevermittler haftet für die korrekte Auswahl der Informationsquellen und die richtige Weitergabe von Auskünften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist der Vermittler nicht verpflichtet, den günstigsten Anbieter zu ermitteln. Der Vermittler übernimmt keine Garantie für Preisangaben, Verfügbarkeit oder andere Bedingungen der Reiseleistung, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
3.5. Sonderwünsche des Kunden werden an den Reiseveranstalter weitergeleitet, aber der Vermittler haftet nicht für deren Erfüllung, es sei denn, diese wurden ausdrücklich bestätigt.
Einreisebestimmungen und Visa
Der Reisevermittler ist nicht verpflichtet, Einreiseformalitäten oder Visabeschaffungen zu übernehmen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart. Für die Beschaffung von Visa und anderen Reisedokumenten haftet der Reisevermittler nicht, es sei denn, er hat die Verzögerung oder Nichterteilung schuldhaft verursacht.
Vermittlung von Flugbeförderungen
Der Vermittler informiert den Kunden über die ausführende Fluggesellschaft bei der Buchung. Änderungen werden dem Kunden unverzüglich mitgeteilt. Für den Vertrag zwischen dem Kunden und der Fluggesellschaft gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen, einschließlich der Verordnungen (EG) Nr. 261/2004 und Nr. 1107/2006.
Reiseunterlagen
Sowohl der Kunde als auch der Vermittler sind verpflichtet, die Reiseunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Falls die Unterlagen nicht direkt vom Reiseveranstalter übermittelt werden, erfolgt die Zustellung durch den Vermittler per Post oder elektronisch.
Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde muss erkennbare Fehler oder Mängel unverzüglich dem Vermittler melden. Unterlässt der Kunde dies, können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn das Versäumnis unverschuldet war.
Reklamationen bei Pauschalreisen
Der Kunde kann Mängel bei der Durchführung der Reise auch über den Reisevermittler an den Reiseveranstalter melden.
Versicherungen
Der Reisevermittler weist auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiserücktrittskostenversicherung hin. Eine Reiserücktrittskostenversicherung deckt üblicherweise nicht den Schaden bei einem Reiseabbruch, wofür eine separate Versicherung abgeschlossen werden sollte. Der Vermittler empfiehlt zudem eine Auslandskrankenversicherung bei Auslandsreisen.
Haftung des Reisevermittlers
Der Vermittler haftet nicht für Mängel und Schäden, die durch die vermittelten Reiseleistungen entstehen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart. Die Haftung des Vermittlers beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder Ansprüchen aufgrund von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Vermittlungsleistungen müssen innerhalb von drei Monaten geltend gemacht werden. Die Verjährung von Ansprüchen aus dem Vermittlungsvertrag beträgt ein Jahr.
Verbraucherstreitbeilegung
Der Reisevermittler nimmt nicht an freiwilligen Streitbeilegungsverfahren teil. Für online geschlossene Pauschalreiseverträge verweist der Vermittler auf die Plattform zur Online-Streitbeilegung der EU: ec.europa.eu/consumers/odr.
Datenschutz
Die Verarbeitung von Daten erfolgt zur Erfüllung vertraglicher Pflichten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
Sonstige Bestimmungen
Es gilt deutsches Recht, mit Ausnahme des UN-Kaufrechts. Der Gerichtsstand richtet sich nach dem Wohnsitz des Kunden, sofern dieser nicht gewerblich handelt.